Behandlungsspektrum

Behandlungsspektrum

Zwei­mal jähr­lich zahn­ärzt­li­che Unter­su­chung für Erwach­sene und Kinder
zur Vermei­dung von Karies, Fest­stel­lung von Karies, Kontrolle bereits geleg­ter Füllun­gen und Kronen­rän­der, vorhan­de­ner Prothe­tik, sowie zur Kontrolle des Zahn­hal­te­ap­pa­ra­tes und angren­zen­der Struk­tu­ren. Diese Unter­su­chung wird von Kran­ken­kas­sen bezahlt und ist wich­tig für einen Stem­pel im Bonus­heft (1 Mal jähr­lich), der bei lücken­lo­sem Bonus von 10 Jahren einen zusätz­li­chen Zuschuss der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen bei prothe­ti­schen Maßnah­men vorsieht.

Bei Kindern erfolgt zudem die Kontrolle kiefer­or­tho­pä­disch zu behan­deln­der Zahn- und Kiefer­fehl­stel­lun­gen, Durch­bruchs­hin­der­nisse blei­ben­der Zähne durch verblie­bene Milch­zähne oder Milch­zahn­reste, Nicht­an­lage von Zähnen, Bera­tung bei erhöh­ter Kari­es­an­fäl­lig­keit und die Indi­vi­du­al­pro­phy­laxe ab dem 6. bis zum 18. Lebens­jahr. Der erste Zahn­arzt­be­such ist ab dem 18. Lebens­mo­nat regel­mä­ßig zu empfehlen.

Zahn­wech­sel von einem blei­ben­den Prämo­la­ren bei noch vorhan­de­nem Milchzahnfünfer.

Oft wird über­se­hen, dass der erste blei­bende Zahn der erste große Backen­zahn ist. Er wird als erster Molar bezeich­net. Oft schiebt er sich noch vor dem Ausfal­len der zwei oberen und der zwei unte­ren Front­zähne durch Knochen und Zahn­fleisch. Das passiert zirka mit dem 6. Lebensjahr.
Er ist für die meis­ten Kinder mit 6 Jahren schwer, diesen Zahn beim Reini­gen zu errei­chen. Der weitere Zahn­wech­sel ist etwa im 9. Lebens­jahr und betrifft die Eckzähne und die ersten Prämo­la­ren (54, 64, 74, 84).

Etwa im 12. Lebens­jahr wech­seln die zwei­ten Prämo­la­ren (55, 65, 75, 85).
Manch­mal kann es sein, das durch den fehlen­den Reiz der nach­wach­sen­den blei­ben­den Zähne die Wurzel der Milch­zähne nicht voll­stän­dig resor­biert wird. In diesem Fall stehen­blei­ben­der Zähne neben noch vorhan­de­nen Milch­zäh­nen, die nicht locker werden, um even­tu­ell vom Kind allein „heraus­ge­wa­ckelt“ zu werden. Dies ist ein drin­gen­der Grund, um den Zahn­arzt aufzu­su­chen, da dadurch oft Fehl­stel­lun­gen blei­ben­der Zähne ausge­löst (getrig­gert) werden.

A – Milchzahn
B – blei­ben­der Zahn
C – resor­bierte Milchzahnwurzel

Die Fissu­ren­ver­sie­ge­lung wird auf dem Zahn 6 und 7 von den Kran­ken­kas­sen getra­gen. Sie dient dem Verschluss tief­lie­gen­der Grüb­chen auf blei­ben­den Zähnen ab dem 6. Lebens­jahr, an denen die Kinder nur schwer putzen können und die beson­ders prädis­po­niert gegen­über Karies sind. Um Karies zu vermei­den, wird die tiefe Fissur auf dem Zahn mit einem flüs­si­gen Kunst­stoff verschlos­sen. Die anschlie­ßende Aushär­tung mit einer Poly­mer­ia­ti­ons­leuchte bildet den Abschluss der Behand­lung. An die Licht­in­ten­si­tät der Leuchte werden in meiner Praxis beson­ders strenge Krite­rien gestellt.

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